Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Novus Software GmbH (nachfolgend NOVUS) für Software-as-a-Service-Dienste (nachfolgend SaaS-Dienste) für gewerbliche Kunden (nachfolgend NUTZER)

Stand: Januar 2013

1         Geltung der AGB

1.1    Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB für die SaaS-Dienste von NOVUS. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen der Softwareprodukte und SaaS-Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

1.2    Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3    NOVUS behält sich eine Änderung dieser „SaaS-Bedingungen“ vor. Bei einer Änderung der „SaaS-Bedingungen“ wird NOVUS dem NUTZER schriftlich oder auf elektronischem Weg Änderungen der „SaaS-Bedingungen“ mitteilen. Der Nutzer hat daraufhin die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen den Änderungen zu widersprechen. Bei einem Widerspruch gelten die bisherigen „SaaS-Bedingungen“ fort. Der Nutzer erhält einen deutlichen Hinweis auf die Änderung; die Änderungen werden konkret angezeigt.

2         Angebot und Vertragsschluss

2.1    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder sonstigen Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2    Mit der Registrierung auf der Plattform sowie mittels des Buttons „kostenpflichtig Bestellen“ erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte SaaS-Dienstleistung kostenpflichtig in Anspruch nehmen zu wollen. Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrags durch uns.

2.3    Ein Abonnement-Vertrag beginnt am Tag des Vertragsschlusses und ist befristet auf die Dauer von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.

3        Konditionen, Verzug

3.1    Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist NOVUS berechtigt, den Zugang zum „SaaS Dienst“ zu sperren. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so ist NOVUS berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt NOVUS vorbehalten.

4        Leistungen / Vertragsgegenstand

4.1    NOVUS berechtigt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages den Zugang zum „SaaS Dienst“ über das Medium Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck speichert NOVUS die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Für die Nutzung wird ein internetfähiger PC mit aktuellem Browser sowie die Internet-anbindung an einen externen IT-Dienstleister benötigt. Um Berichte in bestimmten Formaten (z.B. Word, Excel, PDF, etc.) anzuzeigen kann Drittsoftware erforderlich sein.

4.2    Automatische Lieferung von Software-Upgrades. Software-Upgrades sind neue Versionen einer Software, die neben einer Fehlerbeseitigung im Wesentlichen neue Funktionen enthalten, oder das Anwendungsspektrum, die Flexibilität oder die Produktivität markant erweitern und auf die sich Mängelansprüche des Kunden nicht beziehen. Software-Upgrades werden grundsätzlich mittels Datenübertragung durchgeführt. Das mit der ursprünglich erworbenen Software erteilte Nutzungsrecht bleibt gültig.

4.3    Sonderprogramme, Programmänderungen oder Schnittstellen, die der Kunde eigens für die Anforderungen seines Anzeigesystems entweder erstellt hat oder durch Dritte erstellen ließ, können nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sein. Ein Anspruch auf Entwicklung von Sonderprogrammen oder die Abänderung von Standardsoftware zur Anpassung an die besonderen Anforderungen im Betrieb des Kunden besteht nicht.

4.4    Eventuell notwendige Hardware-Anpassungen für neu gelieferte Software-Upgrades bzw. -Updates sind kostenpflichtig vom Kunden zu tragen. Will der Kunde diese notwendige Anpassung nicht vornehmen, so haben beide Vertragspartner das Recht, den „SaaS Dienst“ mit sofortiger Wirkung unter anteiliger Erstattung der nach der Vertragsdauer noch nicht verfallenen Vertragsgebühr zu kündigen.

4.5    Für Kunden-Support (Telefonisch, Email) außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung erhebt Novus Gebühren. Die Gebühren sind auf der Plattform einsehbar.

5        Verfügbarkeiten

5.1    NOVUS haftet nicht für zeitliche Ausfälle der Server, Datenverluste (soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird), die korrekte Funktionsfähigkeit einzelner Programme oder Übertragungsstörungen vom Server zum Kunden selbst. NOVUS kann nicht für das Abhören des Datenstroms zwischen Kunde und dem Server durch Dritte verantwortlich gemacht werden, auch wenn der Kunde vermeintlich sichere Verschlüsselungsmechanismen verwendet. Erfolgte Einbruchversuche Dritter werden von NOVUS, soweit feststellbar, sofort bekannt gegeben.

5.2    NOVUS gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NOVUS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

5.3    NOVUS verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um ein Verfügbarkeitslevel wie folgt zu gewährleisten.

5.4    Der „SaaS Dienst“ steht dem Kunden grundsätzlich an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung.

5.5    NOVUS ist berechtigt, zu Wartungszwecken oder infolge anderer technischer Erfordernisse, die Verfügbarkeit von der Software zu unterbrechen.

5.6    NOVUS überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Datennetzverbindung der Server zum nächsten Uplink, auf dem die vertragsgegenständliche Software gespeichert ist, unter Berücksichtigung des gemäß 5.2 vereinbarten Verfügbarkeitslevels und teilt dem Kunden etwaige Funktionsstörungen unverzüglich mit. Soweit Funktionsstörungen auf Störungen aus dem Bereich NOVUS beruhen, verpflichtet sich NOVUS zu deren sofortigen Behebung.

5.7    NOVUS haftet nicht für zeitliche Ausfälle der Server, Datenverluste (soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird), die korrekte Funktionsfähigkeit einzelner Programme oder Übertragungsstörungen vom Server zum Kunden selbst.

5.8    NOVUS kann nicht für das Abhören des Datenstroms zwischen Kunde und dem Server durch Dritte verantwortlich gemacht werden, auch wenn der Kunde vermeintlich sichere Verschlüsselungsmechanismen verwendet. Erfolgte Einbruchversuche Dritter werden von NOVUS, soweit feststellbar, sofort bekannt gegeben.

6        Reaktionszeiten bei Störungen

6.1    NOVUS gewährleistet bei Software-Totalausfällen eine Reaktionszeit von 4 Stunden während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag zwischen 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr). Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Software-Totalausfall führen und während des laufenden Routinebetriebes auftreten, reagiert NOVUS innerhalb kürzester Zeit, jedoch nicht später als 2 Werktage nach dem Eingang der Störmeldung. Weitere Stufen der Reaktionszeiten sowie sonstige Dienstleistungen sind in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.

6.2    Erfolgt eine Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeit, so beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt sie innerhalb der Geschäftszeit, so läuft die innerhalb der Geschäftszeit noch nicht verbrauchte Rest-Zeit ab Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages weiter.

7         Nutzungsrechte

7.1    NOVUS räumt dem Kunden das ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den in diesem Vertrag angeführten „SaaS Dienst“ mittels eines Web-Browsers zu nutzen.

7.2    Der Kunde ist nicht berechtigt, den „SaaS Dienst“ Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

7.3    Die Änderung, Rückübersetzung überlassener Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung), sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen (Reverse-Engineering), das auch nur teilweise Auslesen und Übertragen von Datenbanken und Software auf andere Speichermedien, soweit nicht zu deren vertragsgemäßer Nutzung zwingend erforderlich, sowie jede Form ihrer Weiterentwicklung oder sonstige Bearbeitung ist unzulässig. 
 

8         Haftung / Gewährleistung 
 

8.1    Die NOVUS haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch für leichte Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie für jede Form der Unmöglichkeit wird maximal in Höhe des dreifachen Mietpreises (Jahresgebühr) gehaftet. 
 

8.2    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die NOVUS - maximal auf die Höhe des dreifachen Mietpreises (Jahresgebühr) beschränkt - auch, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.

8.3    Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen wird keine Gewähr übernommen. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenstands zum Zeitpunkt der Lieferung.

8.4    Bei Nichtbefolgung der Benutzungsanleitung bzw. bei Veränderungen des Produkts abweichend der Originalspezifikationen entfällt jede Gewährleistung.

8.5    Ohne schriftliche Zustimmung der NOVUS sind Ansprüche, die sich gegen sie richten, nicht abtretbar und können nur vom Vertragspartner geltend gemacht werden.

8.6    Werden Leistungen der NOVUS von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

8.7    Der Kunde verpflichtet sich, die NOVUS von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und der NOVUS die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

8.8    Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte NOVUS davon in Kenntnis setzen. NOVUS hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

9         Schutz- und Urheberrechte

9.1    Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er wegen einer angeblichen Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt von Dritten angegangen wird. Die Verteidigung des Kunden gegen Ansprüche des behaupteten Rechtsinhabers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist.

9.2    Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produkts zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht weiter verletzt wird, oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.

9.3    Hat der Kunde das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, ist er verpflichtet, uns von Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechts freizustellen und die uns sonst dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen. 
 

10     Datenschutz 
 

10.1  Wir versichern, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten.

10.2  Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und zur Beratung des Kunden, Werbung und Markt- und Meinungsforschung für unsere Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Nutzung hat.

10.3  Der Kunde ist berechtigt, einer Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung durch uns zu widersprechen.

11    Höhere Gewalt

11.1NOVUS ist von Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf Umstände höherer Gewalt, die nach Vertragsabschluss eintreten, zurückzuführen ist.

11.2Alle Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel, Krieg, Streiks, Unruhen, radikale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, und sonstige Naturkatastrophen, sowie sonstige von NOVUS nicht zu vertretende Umstände wie etwa und insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörungen datenführender Leitungen. Jeder Vertragspartner hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich per E-Mail, Telefax oder Brief in Kenntnis zu setzen.

12    Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1          Das Vertragsverhältnis ist jeweils für beide Vertragspartner zum Schluss eines Vertragsjahres kündbar. Die Kündigung muss NOVUS mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Jahres nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er den jährlichen Preis zu zahlen.

12.2          Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für NOVUS insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung zum „SaaS Dienst“ gesperrt. NOVUS wird die Daten und Zugangskennungen löschen.

13     Schlussbestimmungen

13.1   Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.

13.2   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem und auf Grundlage dieses Vertrags geschlossener Verträge ist Ulm

13.3   Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind in diesem Fall berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend zu machen.

13.4  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

13.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.